Gemeinde Brixen im Thale
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Die Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe ist bis 30. April mit u.a. Formularen zu erklären und der errechnete Betrag an die Gemeinde abzuführen. Weitere Infos sh. Beilagen;
Info FWOA - Leerstd.Abg.pdf herunterladen (0.31 MB)
LeerstAbg_FormularBrixen.pdf herunterladen (0.17 MB)
FWOA_Formular_Brixen.pdf herunterladen (0.15 MB)
Leitfaden_FZW_und_Leerstandsabgabe.pdf herunterladen (2.82 MB)
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