Information zur Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Bild Freizeitwohnsitz

Die Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe ist bis 30. April mit u.a. Formularen zu erklären und der errechnete Betrag an die Gemeinde abzuführen. Weitere Infos sh. Beilagen; 

Info FWOA - Leerstd.Abg.pdf herunterladen (0.31 MB)

LeerstAbg_FormularBrixen.pdf herunterladen (0.17 MB)

FWOA_Formular_Brixen.pdf herunterladen (0.15 MB)

Leitfaden_FZW_und_Leerstandsabgabe.pdf herunterladen (2.82 MB)